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Klassiker im Wert-Check
Versicherung

Wertvereinbarung

Im Versicherungsvertrag fest vereinbarte Entschädigungssumme auf Basis eines Wertgutachtens, verhindert Streit über den Schadenwert.

Die Wertvereinbarung ist eines der wichtigsten Merkmale spezialisierter Klassik-Versicherungen. Im Versicherungsvertrag wird auf Basis eines aktuellen Wertgutachtens eine konkrete Entschädigungssumme fixiert, diese Summe wird im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls unstrittig ausgezahlt.

Der Vorteil gegenüber dem klassischen Wiederbeschaffungswert: Es gibt im Schadensfall keine Diskussion über die Höhe der Entschädigung. Bei Klassikern, deren Marktwert sich schnell ändern kann und für die kaum vergleichbare Fahrzeuge verfügbar sind, ist die Wertvereinbarung praktisch ein Muss.

Üblich ist eine regelmäßige Aktualisierung der Wertvereinbarung, oft alle 2–3 Jahre durch ein neues Wertgutachten. Bei stark steigenden Marktwerten (z. B. 90er-Sportwagen 2022–2026) empfiehlt sich eine jährliche Anpassung, sonst läuft die Versicherungssumme dem realen Wert hinterher.

Verwandte Begriffe

Quellen & weiterführende Links

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Stand: 2026-05-20 · Teil des Chromradar Klassiker-Glossars.