E10-Verträglichkeit
Angabe des Fahrzeugherstellers, ob ein Benzinmotor dauerhaft mit Super E10 (bis zu 10 Prozent Bioethanol) betrieben werden darf.
Die E10-Verträglichkeit beschreibt, ob ein Benzinmotor und sein Kraftstoffsystem den Ethanolanteil von bis zu zehn Prozent in Super E10 dauerhaft vertragen. Sie ist keine Frage der Oktanzahl, sondern eine Materialfrage: Ethanol greift ältere Gummimischungen, Korkdichtungen, Kunststoffschwimmer und Zinkdruckgussteile an, bindet Wasser aus der Luft und löst Ablagerungen im Tank.
Verbindlich ist immer die Freigabe des Herstellers, gebündelt in der E10-Verträglichkeitsliste der DAT. Für Klassiker fallen diese Freigaben eng aus: BMW gibt Benziner erst ab Produktion Januar 1990 uneingeschränkt frei, Porsche erst ab Modelljahr 1997, Mercedes nimmt Oldtimer und Fahrzeuge ohne geregelten Katalysator aus.
Wo keine Freigabe vorliegt, ist Super E5 mit maximal fünf Prozent Ethanol die konservative Wahl. Der Bestandsschutz für E5 an deutschen Tankstellen ist in der 10. BImSchV geregelt und wurde 2024 nicht gestrichen.
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