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Steuer & Recht

H-Gutachten

Sachverständigen-Gutachten nach § 23 StVZO, das den Oldtimer-Status eines Fahrzeugs für H-Kennzeichen oder 07er-Kennzeichen bestätigt.

Das H-Gutachten ist die Voraussetzung für die Zulassung mit H-Kennzeichen oder 07er-Kennzeichen. Es prüft, ob das Fahrzeug den gesetzlichen Oldtimer-Kriterien nach § 23 StVZO entspricht: 30 Jahre alt, weitgehend originaler Zustand, guter Erhaltungs- und Pflegezustand, geeignet zur Pflege des automobilen kulturellen Erbes.

Die Prüfung erfolgt bei TÜV, DEKRA, GTÜ oder anderen anerkannten Prüforganisationen. Der Prüfer bewertet Karosserie, Lack, Innenraum, Motor und alle Modifikationen. Kritisch sind nachträgliche Umbauten, die nicht zeitgenössisch sind (z. B. moderne Audio-Systeme sichtbar verbaut, LED-Beleuchtung, unpassende Felgen).

Die Kosten liegen typischerweise zwischen 100 und 250 €. Bei Ablehnung können nachträgliche Korrekturen (Rückbau zur Originalspezifikation) helfen, viele Klassik-Werkstätten bieten H-Gutachten-Vorbereitung an, sodass Probleme vor der Prüfung erkannt werden.

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Quellen & weiterführende Links

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Stand: 2026-05-20 · Teil des Chromradar Klassiker-Glossars.